Baugesuch notwendig?

Brauche ich für meine neue Wärmepumpe ein Baugesuch?


Immer mehr Hauseigentümer steigen auf eine Wärmepumpe um – aus Überzeugung für Nachhaltigkeit oder weil Elektro-, Öl- und Gasheizungen teurer und werden. Doch schon vor der Installation taucht eine wichtige Frage auf: Braucht es ein Baugesuch? Die Antwort ist: Je nach Kanton, Bauweise und Lage – JA. Hier erklären wir, worauf es ankommt.


🔍 Wann ist ein Baugesuch nötig?

In der Schweiz ist das Baugesuch kantonal geregelt. Grundsätzlich gilt:

  • Innenaufgestellte Wärmepumpen (z. B. Keller, Technikraum):                                                                          teilweise nur meldepflichtig

  • Aussenaufgestellte Wärmepumpen (z. B. im Garten oder an der Fassade):
    Meist bewilligungspflichtig, vor allem wegen Lärm- und Ortsbildschutz.                                                    

  • Luft/Wasser-Wärmepumpen:                                                                                                                                      Hier verlangt die Gemeinde einen Lärmschutznachweis.
  • Sole-oder Grundwasser-Wärmepumpen: 
    Hier verlangt der Kanton ein Nutzungsgesuch für Erdwärme oder -Wasser.

  • Denkmalschutz, Kernzone, Landwirtschaftszone: 
    Hier ist immer ein Baugesuch nötig – teilweise mit zusätzlicher Beurteilung durch den Kanton.


📄 Was gehört zum Baugesuch?

Ein vollständiges Baugesuch für eine Wärmepumpe enthält in der Regel:

  • Baugesuchsformular (oder Meldung)
  • Technische Daten des Geräts

  • Lärmschutznachweis (Luft/Wasser-Wärmepumpen)

  • Energienachweis (EN, EN-3 (103)
  • Situationsplan mit Standort der Wärmepumpe (teilweise amtlich beglaubigt)

  • Fassaden- und Grundrissplan
  • Fotos oder Visualisierungen

Je nach Region kommen weitere Unterlagen hinzu. Teilweise ist nur (oder ergänzend) eine Wärmeerzeugerersatzmeldung erforderlich.


💼 Wie unterstützen wir Sie?

Bei Jaeggi-Enertech GmbH übernehmen wir für Sie:

  • Objektbesichtigung
  • Erstellung Profilierung (Bauprofil, wo nötig)
  • Eingabe Baugesuchsunterlagen mit allen Unterlagen)
  • Korrespondenz mit Baubehörde (ggf. mit Vollmacht)

Sie müssen sich um nichts kümmern – und erhalten volle Transparenz über Zeitrahmen und Anforderungen.


✅ Fazit

Ein Baugesuch ist nicht immer erforderlich, aber sehr oft – besonders bei Aussenaufstellung oder Erdwärme-Wärmepumpen. Damit Sie keine Verzögerungen riskieren, empfehlen wir:                  > Frühzeitig abklären – oder direkt mit uns ein unverbindliches Erstgespräch führen.


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