Brauche ich für meine neue Wärmepumpe ein Baugesuch?
Immer mehr Hauseigentümer steigen auf eine Wärmepumpe um – aus Überzeugung für Nachhaltigkeit oder weil Elektro-, Öl- und Gasheizungen teurer und werden. Doch schon
vor der Installation taucht eine wichtige Frage auf: Braucht es ein Baugesuch? Die Antwort ist: Je nach
Kanton, Bauweise und Lage – JA. Hier erklären wir, worauf es ankommt.
🔍 Wann ist ein Baugesuch nötig?
In der Schweiz ist das Baugesuch kantonal geregelt. Grundsätzlich gilt:
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Innenaufgestellte Wärmepumpen (z. B. Keller, Technikraum): teilweise nur meldepflichtig
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Aussenaufgestellte Wärmepumpen (z. B. im Garten oder an der Fassade):
Meist bewilligungspflichtig, vor allem wegen Lärm- und Ortsbildschutz. - Luft/Wasser-Wärmepumpen: Hier verlangt die Gemeinde einen Lärmschutznachweis.
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Sole-oder Grundwasser-Wärmepumpen:
Hier verlangt der Kanton ein Nutzungsgesuch für Erdwärme oder -Wasser. -
Denkmalschutz, Kernzone, Landwirtschaftszone:
Hier ist immer ein Baugesuch nötig – teilweise mit zusätzlicher Beurteilung durch den Kanton.
📄 Was gehört zum Baugesuch?
Ein vollständiges Baugesuch für eine Wärmepumpe enthält in der Regel:
- Baugesuchsformular (oder Meldung)
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Technische Daten des Geräts
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Lärmschutznachweis (Luft/Wasser-Wärmepumpen)
- Energienachweis (EN, EN-3 (103)
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Situationsplan mit Standort der Wärmepumpe (teilweise amtlich beglaubigt)
- Fassaden- und Grundrissplan
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Fotos oder Visualisierungen
Je nach Region kommen weitere Unterlagen hinzu. Teilweise ist nur (oder ergänzend) eine Wärmeerzeugerersatzmeldung erforderlich.
💼 Wie unterstützen wir Sie?
Bei Jaeggi-Enertech GmbH übernehmen wir für Sie:
- Objektbesichtigung
- Erstellung Profilierung (Bauprofil, wo nötig)
- Eingabe Baugesuchsunterlagen mit allen Unterlagen)
- Korrespondenz mit Baubehörde (ggf. mit Vollmacht)
Sie müssen sich um nichts kümmern – und erhalten volle Transparenz über Zeitrahmen und Anforderungen.
✅ Fazit
Ein Baugesuch ist nicht immer erforderlich, aber sehr oft – besonders bei Aussenaufstellung oder Erdwärme-Wärmepumpen. Damit Sie keine Verzögerungen riskieren, empfehlen wir: > Frühzeitig abklären – oder direkt mit uns ein unverbindliches Erstgespräch führen.
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